Halbseitige Lähmung bei Baby nicht erkannt - Kinderarzt kann nicht haftbar gemacht werden
Die Entwicklung des zentralen Nervensystems bei einem Kind überdauert einige Monate. Mit anderen Worten, ist das Gehirn bei der Geburt noch nicht komplett ausgereift und entwickelt sich stetig weiter. Auf der Grundlage dieses Wissens entschied das Oberlandesgericht in Hamm, eine Klage von Eltern abzuweisen, die ihren Kinderarzt wegen falscher oder fehlender Diagnose anzeigten.
Dem Arzt war eine halbseitige Lähmung des Säuglinge nicht aufgefallen. Diese entstand aufgrund eines Hirnschadens, den das Ungeborene bereits im Mutterleid über einen Schlaganfall erlitten hatte. Sachverständige und Kinderärzte sind sich allerdings einig, dass eine Diagnose in den ersten Lebensmonaten nur sehr schwer ist, da sich das Gehirn noch in der Entwicklung befindet. Ein Arzt kann daher für eine fehlende Diagnose bei einem gelähmten Baby nicht haftbar gemacht werden.