Handy-Besitzer dürfen ohne Einwilligung nicht geortet werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. März 2009

Handys dürfen nicht ohne Weiteres geortet werden, denn ohne die Zustimmung des Besitzers oder einer richterlichen Anordnung darf dies in Deutschland nicht erfolgen und so kritisiert Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen die oftmals angewendeten Methoden.

Normalerweise braucht man für die Ortung eines Handys nur die Mobilfunknummer, aber auch die Einwilligung des Besitzers ist wichtig, die aber per SMS an den Mobilfunk-Provider geschickt werden kann. Danach wird eine Such-SMS an das Handy des Aufzuspürenden verschickt, so dass man den Standort des Handys in etwa ermitteln kann.

Die Kritik von Beate Scharf läuft darauf hinaus, dass nicht einwandfrei geprüft werden kann, ob auch tatsächlich der Besitzer diese SMS geschickt hat. Aber eine Änderung des Gesetztes für die Telekommunikation ist in Arbeit und dann können Ortungen nur nach einer schriftlichen Einwilligung des Besitzers erfolgen.