Hartz IV-Betrug - Mann verteidigt seine Armut, besitzt aber teuren Schmuck, Champagner und Klamotten

Diebesgut im Wert von 25.000 Euro - Besitzer ist ein Hartz IV-Empfänger

Von Melanie Ruch
26. Januar 2011

Ein ehemaliger Gastronom aus Dresden musste im Jahr 2009 wegen einer nicht bezahlten Telefonrechnung von 670 Euro einen Offenbarungseid abgeben. Auch vor den Pfändungsbeamten gab der Hartz IV-Empfänger immer wieder an, dass bei ihm nichts zu holen sei und finden konnten die Pfänder in seiner Wohnung ebenfalls nichts von Wert.

Als der 30-Jährige jedoch einige Monate später einen Diebstahl bei der Polizei meldete, bei dem Eigentum im Wert von 25.000 Euro gestohlen wurde, wurden die Richter stutzig. Unter anderem gab der Hartz IV-Empfänger an, dass bei dem Diebstahl mehrere seiner teuren Champagnerflaschen, sowie Schmuck von Dolce & Gabbana und Markenklamotten entwendet wurden.

Werden die Sachen gestohlen, kommt es zu weiteren Maßnahmen

Diese Wertsachen hatte der Mann offensichtlich vor dem Auge des Gesetzes versteckt gehalten, denn die Pfänder hatten bei ihren Hausdurchsuchungen keinen dieser Gegenstände entdeckt.

Jetzt musste sich der Mann wegen Betrugs vor Gericht verantworten und gab zu, dass er diese Sachen auch schon besaß, als er den Eid leistete. Die Geldstrafe fiel mit 540 Euro jedoch recht mild aus. Sollte seine Versicherung die gestohlenen Sachen ersetzen, wird sich aber erneut der Gerichtsvollzieher bei ihm melden.