Hartz-IV-Empfänger müssen Verhütungsmittel aus eigener Tasche zahlen
Wie das Bundessozialgericht entschieden hat, gibt es keine staatliche Unterstützung für Verhütungsmittel. Hierfür müssen Hartz-IV-Empfänger demnach selbst aufkommen, weil der Regelsatz bereits einen Anteil dafür enthält.
Ausnahmen von dieser Regel sind nur dann möglich, wenn erschwerende Umstände wie zum Beispiel eine Behinderung hinzukommen und daher eine Verhütung unerlässlich ist.
Der Betroffene braucht für die Geltendmachung dieses Anspruchs dann eine Bescheinigung eines Arztes, der aufgrund der Behinderung einen Bedarf für die Verhütung vorsieht. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Behinderung zu einem zügellosen Sexualleben verleitet.