Hausbesitzer müssen mit einer Erhöhung der Beiträge für die Wohngebäudeversicherung rechnen
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, werden die Hausbesitzer mit einer Erhöhung ihrer Wohngebäudeversicherung rechnen müssen. Dabei werden die Kunden auch aufgefordert, ihren Vertrag mit der Erhöhung zu verlängern, ansonsten würde die Versicherung ihrerseits kündigen.
Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist die Versicherung zu diesem Schritt auch berechtigt, denn mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Versicherung ist dies möglich. Aber auch nach einem Schaden können die Versicherungen dem Kunden kündigen. Doch die Verbraucher haben bei einer solchen Kündigung ein Problem, denn der neue Versicherer fragt an, wo man vorher versichert war und warum die Kündigung erfolgte. Dies kann dazu führen, dass man schlechtere Konditionen erhält als zuvor und wenn es besonders schlecht läuft, steht man sogar ohne Versicherungsschutz da. So sollte man, bevor man seine alte Versicherung kündigt, zuerst einmal die Erhöhung akzeptieren und dann sich einen neuen Anbieter suchen, wobei man natürlich auf die Fristen achten muss.
Normalerweise liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten. Bei einem Versicherungswechsel muss aber auch die Bank informiert werden, wenn noch Verbindlichkeiten bestehen. Eine Wohngebäudeversicherung begleicht grundsätzlich Schäden durch Sturm, Hagel oder Feuer, aber je nach Vertrag werden auch zusätzlich andere Schäden abgedeckt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kuendigung-durch-Versicherer-vermeiden-article11627846.html Abgerufen am 6. November 2013