Immobilienübertragung zu Lebzeiten spart Geld - aber besser mit Rückfall-Klausel

Von Dörte Rösler
12. September 2013

Die Übertragung von Immobilien an Familienangehörige ist ein beliebter Weg, um später Erbschaftssteuer zu sparen. Zudem lässt sich das Vermögen so dem Zugriff des Staates entziehen, etwa zur Deckung von Pflegeleistungen im Alter. Um eigene Nachteile zu vermeiden, raten Fachanwälte aber zur sorgfältigen Ausgestaltung der Verträge.

Wenn Haus oder Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen werden, sollten zum Beispiel Möglichkeiten zur Rückabwicklung geregelt sein. Damit lässt sich verhindern, dass die Immobilie bei Insolvenz der Kinder verkauft werden muss. Falls die Tochter vor den Eltern stirbt, bekämen diese ihr Haus zudem sofort zurück - ohne Erbschaftssteuer zu zahlen.

Häufig wollen die Eltern zu Lebzeiten noch in der übertragenen Immobilie wohnen bleiben. Das ist emotional nicht immer einfach. Um zumindest finanzielle Konflikte zu vermeiden, sollten sie vertraglich ein Nießbrauchrecht vereinbaren. Im Alter könnten sie die Immobilie dann auch vermieten und mit dem Erlös ein Pflegeheim bezahlen.

Weiterer Vorteil: Das Nießbrauchrecht mindert den steuerlichen Wert des Objektes. So lässt sich selbst bei größeren Häusern die Erbschaftssteuer vermeiden.