Hautfarbende Unterwäsche - Schweizer Bank hat strenge Anforderungen an die Mitarbeiter

Von Melanie Ruch
22. Dezember 2010

In einigen Arbeitsbranchen muss ein Unternehmen seriös auftreten, dazu zählen auch die Mitarbeiter. Piercings, sichtbare Tattoos oder Freizeitkleidung ist bei ihnen auf der Arbeit tabu. Die schweizer UBS Bank jedoch übertreibt es ein wenig mit ihren Anforderungen an die Angestellten.

Die Mitarbeiter müssen nicht nur dezent, klassische Kleidung tragen und auf Piercings, Tattoos und ungepflegte Bärte verzichten, ihnen wird in einem etwa 40 Seiten langen Leitfaden sogar empfohlen hautfarbende Unterwäsche zu tragen. Außerdem sollen die Angestellten einmal monatlich zum Friseur gehen.