Herausnahme vom Schulunterricht wegen Sexualkunde: Verstoß gegen das Schulgesetz
Ein Elternpaar plädierte aus religiösen Gründen dafür, seine Kinder lieber zu Hause zu erziehen. Sie wollten ihre Kinder dem Sexualkundeunterricht in den Schulen nicht aussetzen und deshalb die Kinder daheim unterrichten. Es ging um drei Kinder des Ehepaars, das insgesamt neun Kinder hat.
Das Landgericht Kassel sah in der Haltung der Eltern einen Verstoß gegen das Schulgesetz und verurteilte jedes Elternteil zur Zahlung einer Strafe von 700 Euro. Damit wurde die Entscheidung des Amtsgerichtes Fritzlar bestätigt, gegen die von den Eltern Berufung eingelegt worden war.