Hirnscanner im Gerichtssaal lassen sich austricksen

Von Max Staender
19. April 2013

Für Strafverteidiger und Staatsanwälte wäre der Einsatz von Hirnscannern im Gerichtssaal durchaus von Vorteil, da diese beispielsweise klären könnten, ob ein Verdächtiger nicht doch entscheidende Personen, Orte oder Sachverhalte kennt. Allerdings sind solche Geräte als offizielles Beweismittel in den meisten Ländern noch nicht zugelassen. Dies wird wahrscheinlich auch noch eine Weile so bleiben, da Forscher der Stanford University nämlich eine Studie vorgestellt haben, welche die Schwächen solcher Hirnscanner offenlegen.

Hierfür trugen die Teilnehmer über einen Zeitraum von mehreren Wochen eine spezielle Digitalkamera um ihren Hals, welche rund 45.000 Fotos schoss. Nachdem die Forscher fremdes Bildmaterial zu diesen Bildern mischten, erkannten sie anhand der Aktivitätsmuster im Hirn mit einer 91-prozentigen Trefferwahrscheinlichkeit, ob der Teilnehmer das Kontrollmaterial oder die vertrauten Bilder sah.

Sofern die Probanden ihre Gedanken jedoch bewusst in andere Richtungen lenkten, änderten sich die Resultate dramatisch, sodass die Wissenschaftler nicht mehr feststellen konnten, ob jemand das entsprechende Foto erkennt oder nicht.