Höhere Miete - Gutachten oder Mietspiegel entscheidend?

Von Ingo Krüger
8. Februar 2011

Die Miete einer Wohnung richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel. Auch das Gutachten eines Sachverständigen kann dessen bindende Wirkung nicht aufheben. Das urteilte jetzt das Landgericht Frankfurt (Az: 2-11 S 339/09). Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau.

Ein Wohnungseigentümer hatte von seinem Mieter eine höhere monatliche Zahlung verlangt, als sie laut Mietspiegel erlaubt war. Er begründete die Erhöhung mit einem Gutachten, das ein Sachverständiger für ihn angefertigt hatte. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, klagte der Vermieter vor Gericht.

Das Landgericht Frankfurt wies die Klage jedoch ab. Ein qualifizierter Mietspiegel habe größere Relevanz als ein privates Gutachten, so die Richter, da er auf mehr Vergleichsdaten beruhe.