Hört bei Geld die Freundschaft auf?
Zumindest ist es so, wenn man einem Sprichwort glaubt. Eigentlich sind es doch gerade die guten Freunde, die einem bei Geldmangel beispringen sollten. Die Angelegenheiten mit Finanzen klappen dann, wenn man gewisse Regeln einhält. Das sagt Rechtsanwalt Markus Feck und erklärt, worauf es ankommt.
Das Problem liegt bereits in der Ausgangslage. Während der eine Freund zugeben muss, dass er sich in der Klemme befindet, fühlt sich der andere verpflichtet, zu helfen. Damit entsteht ein Ungleichgewicht. Dennoch sollte man helfen, so der Anwalt. Schließlich mache das Beistehen in einer Notlage den Wert einer Freundschaft aus. Allerdings spricht nichts dagegen, die Problematik vertraglich zu regeln. Feck betont, dass damit Sicherheit entsteht. Am besten geschieht dies in schriftlicher Form. Damit ist man sowohl mit der Rückzahlung, wie auch mit der Freundschaft auf der sicheren Seite.
Ob man beim freundschaftlichen Aushelfen Zinsen vereinbart, ist Geschmackssache. Besser kommt es sicherlich an, wenn der Leihende seinerseits eine Vergütung anbietet. Das verstärkt die Ernsthaftigkeit. Der Verleiher muss das Angebot ja nicht annehmen. Eine weitere Sicherheit wäre, das Geld nicht bar auszuzahlen, sondern zu überweisen. Feck erklärt, dass alles, was einer Dokumentation des Vorgangs dient sinnvoll sei. Eine Quittung, wie bei einer Barauszahlung üblich, wäre dann nicht nötig.
Der wichtigste Punkt ist laut Markus Feck jedoch der, über die Sache zu reden. Wer seine Situation schildert, kann mit mehr Verständnis rechnen. Der Geldgeber selbst ist in der Lage, die Angelegenheit einzuschätzen und entsprechend zu handeln.