Hooligans am Internet-Pranger - Schweiz setzt auf digitale Öffentlichkeitsfahndung

Von Dörte Rösler
21. Mai 2014

Fußball-Hooligans kommen in der Schweiz an den Internet-Pranger. Auch Deutsche, die beim Spiel Basel gegen Schalke 04 randaliert haben, müssen nun mit digitaler Strafverfolgung rechnen.

Bisher hat die Basler Staatsanwaltschaft Fotos der Schlägerei-Teilnehmer nur mit gepixelter Augenpartie ins Netz gestellt, sollten sich die Betroffenen nicht melden, werden die kompletten Bilder freigeschaltet. Dieses Modell funktioniert in der Schweiz seit einigen Jahren sehr erfolgreich. Die Furcht vor dem Online-Pranger ist offenbar größer als die Sorge vor dem Gericht. Auch jetzt hat sich bereits einer der unbekannten Täter bei der Polizei gemeldet. Fünf weitere Beschuldigte fehlen noch.

In Deutschland ist die Öffentlichkeitsfahndung ebenfalls erlaubt. Allerdings erst bei schwereren Straftaten. Leichte Körperverletzung oder Landfriedensbruch reichen nicht aus, um Fotos von Verdächtigen ins Netz zu stellen.