Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto bleiben

Kraftfahrzeug und Transportbox sind für die längerfristige Unterbringung eines Hundes nicht geeignet

Von Ingo Krüger
16. März 2015

Hunde gehören während der Arbeitszeit nicht ins Auto. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschieden (Az.: 4K 2755/14). Ein Kraftfahrzeug ist nach Ansicht der Richter für die Unterbringung eines Hundes nicht geeignet. Sie könnten sich dort nur eingeschränkt und nicht spontan bewegen.

Anzeige durch Peta

Im aktuellen Fall sperrte ein 41 Jahre alter Mann aus Amstetten (Alb-Donau-Kreis) seine dreijährige Weimaraner-Hündin Cosima während seiner sieben Stunden währenden Arbeitszeit in eine enge Box, die sich in seinem Auto befand. In seiner Mittagspause ging der 41-Jährige mit der Hündin spazieren, in Raucherpausen besuchte er sie. Eine Kollegin des Mannes meldete die Zustände der Tierschutzvereinigung Peta, die ihn anzeigte.

Risiko für das Tier

Das VG entschied jetzt, dass eine solche Box lediglich zum Transport des Tieres geeignet sei. Auf die individuelle Situation, etwa, ob der Kläger mit der Hündin in seinen Pausen spazieren geht, komme es nicht an. Das Risiko, dass dem Vierbeiner etwas passiere, sei einfach zu groß.