Im Ausland erstellte ärztliche Attests reichen nicht unbedingt als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. August 2010

In der Türkei hatte ein Arbeitnehmer einen Arzt aufgesucht, der ihm ein Attest ausstellte, mit der Verordnung von 30 Tagen Bettruhe. Zugleich bekam der Patient eine Bescheinigung darüber, dass er danach direkt wieder - ohne eine Kontrolluntersuchung - arbeitsfähig sei. Damit wollte er bei seinem Arbeitgeber eine Lohnnachzahlung von 2.000 Euro für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit fordern. Als dieser nicht einwilligte, verklagte der Arbeitnehmer ihn.

Das Landesarbeitsgerichts (LAG) gab dem Arbeitgeber Recht. Denn auch wenn das Attest einen "hohen Beweiswert" hatte, sei es durch die beigefügte Bescheinigung sehr unschlüssig und entspreche damit nicht den Anforderungen an inländische Formulare.