Im Juni soll Verbot oder Erlaubnis von Gentests an Embryonen ausgesprochen werden
Im Deutschen Bundestag soll kommenden Monat entschieden werden, ob Gentests an Embryonen erlaubt oder verboten werden sollen.
Dabei handelt es sich um die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID), die es zukünftigen Eltern, welche für Erbkrankheiten veranlagt sind, nach einer künstlichen Befruchtung erlaubt, zu sehen ob ihr Kind möglicherweise schwer krank wird. Auch eine Fehl- oder Totgeburt kann dadurch vermieden werden.
Die Embryonen, die aussortiert werden, sterben. Bislang hat es bereits Stimmen für sowie gegen die PID gegeben. Ein Teil der Parlamentarier kritisiert, dass die Frauen durch das Verbot der Gentests einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen müssen, was durchaus riskanter sei. Wieder andere sind der Meinung, dass ein Gesetzesdurchbruch für die Erlaubnis einfach ethisch nicht zu vereinbaren sei.
Der Ethikrat konnte diese schwierige Entscheidung bislang nicht treffen. Nun gibt es drei Gesetzensentwürfe gegen die PID sowie zwei Entwürfe, die die Tests bei bestimmten Ausnahmen erlauben.