Immatrikulierte Studenten sind unfallversichert - sonst nicht

Von Max Staender
14. Februar 2013

Sofern Studenten offiziell an einer Hochschule immatrikuliert sind, stehen sie laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Im speziellen Fall hatte eine Frau bis Juni des Jahres 1988 Kunstgeschichte an der Universität Göttingen studiert und besuchte im darauffolgenden Semester freiwillig einen Gastvortrag. Nach der Veranstaltung wurde sie auf dem Heimweg vergewaltigt und zeigte den Vorfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erst 17 Jahre später an.

Vor allem für die psychischen Folgeschäden verlangte sie daraufhin eine Entschädigung, da Studierende schließlich während der Aus- und Fortbildung an ihrer Universität gesetzlich unfallversichert sind. Bislang war jedoch umstritten, ob man dafür zwangsläufig immatrikuliert sein muss, was der BSG in einem Grundsatzurteil nun bejahte.