Immer mehr Väter beantragen das Kinderpflege-Krankengeld, wenn das Kind krank ist

Im Krankheitsfall des Kindes kann bei Krankenkassen ein Kinderpflege-Krankengeld beantragt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. September 2012

In den meisten Arbeitsverträgen ist es, wenn beide Elternteile berufstätig sind, geregelt, ob auch im Krankheitsfall eines Kindes vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erfolgt. Wenn eine solche Regelung nicht besteht, so kann man in dem Krankheitsfall des Kindes unbezahlten Urlaub nehmen und bei der jeweiligen Krankenkasse das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld beantragen.

Kinderpflege-Krankengeld steht beiden Elternteilen zu

Eltern zu und kann jährlich maximal für insgesamt 20 Tage in Anspruch genommen werden, das heißt zehn Tage die Mutter und zehn weitere Tage der Vater.Mittlerweile ist der Anteil der Väter, die beim kranken Kind zu Hause bleiben, gestiegen, so haben im Jahr 2011 von den bei der DAK-Krankenkasse Versicherten etwa 16.000 berufstätige Väter dieses Krankengeld beantragt.

Beanspruchung der Zahlungen in Deutschland

Aber in den neuen Bundesländern wird dies stärker als im Westen in Anspruch genommen, so sind beispielsweise in Brandenburg 17 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern fast 10 Prozent der Väter im Krankheitsfall des Kindes zu Hause geblieben. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen lag die Prozentzahl bei acht Prozent, was die höchste Zahl in den alten Bundesländern darstellt.

Altersgrenze liegt bei 12 Jahren

Das Kinderpflege-Krankengeld wird für Kinder bis zu zwölf Jahre bezahlt und man muss dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung beifügen. Übrigens gilt dies aber nicht für Berufstätige, die privat versichert sind.