Impfempfehlungen von der STIKO überarbeitet
Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) herausgegebenen Impfempfehlungen werden ständig überarbeitet und jetzt wurden auch die Veränderungen gegenüber der des Vorjahres bekanntgegeben. Dabei handelt es sich nur um geringfügige Veränderungen, die einmal den Schutz gegen Mumpsviren und vor Meningokokken betreffen.
Bei der Impfung vor den Meningokokken können jetzt auch Kinder zwischen 1 und 2 Jahren teilnehmen, weil die Impfstoffe auch für diese Altersklassen zugelassen wurden. So entfallen die bisherigen Empfehlungen für Kinder zwischen 2 und 10 Jahren. Bei der Impfung gegen Mumps hat sich die STIKO aufgrund der letzten Vorkommnisse, bei denen auch Erwachsene erkrankten, die Empfehlung herausgegeben, dass jeder nach dem Jahr 1970 Geborene sich einer Schutzimpfung unterziehen soll, wenn kein eindeutiger Impfschutz besteht. Dies gilt besonders für diejenigen, die berufsbedingt viel mit Kindern in Kontakt kommen. Aber auch alle anderen, bei denen der Impfschutz unklar ist, sollen jetzt Nachimpfungen erfolgen.
Auch wenn man keinen Impfpass besitzt, den aber für eine Auslandsreise benötigt, sind diese nachträglichen Impfungen unerlässlich. Wie die Ständige Impfkommission erklärt, besteht kein Risiko durch eine sogenannten "Überimpfung", in Einzelfällen sind lokale Überreaktionen aber möglich, beispielsweise Rötungen an der Impfstelle.
Nähere Informationen gibt es durch das Robert-Koch-Institut und im Internet unter "www.stiko.de".
Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51073/STIKO-systematisiert-Nachimpfungen Abgerufen am 2. August 2012