In Deutschland ist eine Organentnahme erst nach Hirntod und Herzstillstand möglich

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. Juli 2008

Die Organentnahme ist ist Deutschland nach einem Herzstillstand (Non Heart Beating Donation, kurz NHBD) nur dann möglich, wenn nach der Maastricht-Kategorie IV auch der Hirntod von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt wurde. Zusätzlich muss in Deutschland der Verstorbene entweder in schriftlicher Form oder auch mündlich einer Organspende zugestimmt haben.

Wenn keine Einverständniserklärung vorliegt, so können die Angehörigen darüber entscheiden. In anderen europäischen Ländern, wie Österreich und den Niederlanden, sowie den USA ist eine Organentnahme schon nach dem Herzstillstand möglich.

Mit den Organen von herzkreislauftoten Spendern konnten sehr gute Ergebnisse bei der Transplantation erreicht werden, besonders betrifft dies die Nieren. In den USA ist nach der Einführung der Organentnahme nach NHBD die Anzahl der Spender stark gestiegen.

In Deutschland gibt es derzeit noch keine eindeutige Rechtsgrundlage, wann eine lebensverlängernde Behandlung medizinisch und auch moralisch beendet werden kann. Erst danach könnte auch in Deutschland die Organentnahme nach einem Herzstillstand (NHBD) erlaubt werden.