In Niedersachsen sind "Texas Hold'em"-Pokertuniere gesetzlich eingeschränkt

Von Viola Reinhardt
31. August 2009

In Niedersachsen ist die Pokerform "Texas Hold'em" nicht mit dem Gesetz zu vereinbaren und unterliegt nun nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gesetzlichen Einschränkungen. Da es als Glückspiel eingestuft wurde, sind Pokertuniere mit einem Startgeld von 15€ oder Hauptpreisen ab 60€ verboten.

Zu ihrer Entscheidung gelangten die Richter aufgrund der Tatsache, dass diese Pokervariante wider aller Aussagen kein Geschicklichkeitsspiel und zufallsabhängig sei. Mathematische Kenntnisse, Bluffen oder weitere Aspekte dieses Spiels können zwar durchaus den Spielablauf beeinflussen, allerdings sind diese für den durchschnittlichen Spieler nicht von entscheidender Bedeutung.