In NRW gab es im vergangenen Jahr über 28.000 Untersuchungen wegen Kindeswohlgefährdung
Seit Anfang 2011 das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten ist, kümmern sich die Jugendämter vermehrt um das Wohl von Kindern und Jugendlichen in deren Familien.
In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit der höchsten Bevölkerungsdichte, wurden allein im vergangenen Jahr 28.075 Untersuchungen wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeleitet, wie das Statistische Landesamt mitteilt.
Bei mehr als 10.000 dieser sogenannten Gefährdungseinschätzungen konnte allerdings keine Gefährdung des Kinderwohls festgestellt werden. In den meisten Fällen wurden die Jugendämter von Nachbarn, Verwandten oder Bekannten informiert.