Inhaftierter Student wollte Bafög einklagen
Ein Student aus Leipzig musste zwei Monate lang in Untersuchungshaft sitzen und konnte sich dort nicht auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereiten. Als dann die Prüfungen anstanden, ließ er sie einfach sausen.
Da er keine Leistungen vorweisen konnte, wurde ihm der Bafög gestrichen. Das fand der Psychologie-Student aber unfair und klagte seine Ausbildungsförderung vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein, da ihn die Inhaftierung am Lernen gehindert habe.
Die Richter urteilten jedoch zurecht, dass die Inhaftierung auf eigenem Verschulden beruhte und er somit auch die gescheiterten Prüfungen selbst zu verantworten habe. Die Folge: Neun Monate lang keine Bafög-Zahlungen für den dreisten Studenten.