Innenohr verfügt über einen körpereigenen Lärmschutz

Von Frank Sprengel
29. April 2013

Dass großer Lärm das Gehör dauerhaft schädigen kann, ist hinreichend bekannt. Allerdings müsse ein vermindertes Hörvermögen, das sich nach einer Lärmeinwirkung, wie etwa nach dem Besuch eines Konzerts oder einer Diskothek, zeige, laut eines internationalen Forschungsteams nicht zwangsläufig ein Indiz für eine Hörschädigung sein.

In der Regel sei die auftretende Schwerhörigkeit eher ein Beweis dafür, dass der körpereigene Lärmschutz in der Cochlea, also dem für die Hörwahrnehmung verantwortlichen Rezeptorfeld im Innenohr, funktioniert habe. Nach Angaben des besagten Forschungsteams verfüge das Gehör, dass beim Menschen hinsichtlich der wahrnehmbaren Lautstärkeunterschiede eine dynamische Spannbreite von etwa 120 Dezibel habe, über eine Art Lautstärkeregler.

Dieser Regler könne einerseits leise Geräusche um bis zu 40 Dezibel anheben und andererseits die Hörschwelle bei Lärm hochsetzen, wodurch die empfindlichen Haarzellen im Gehörgang zuverlässig geschützt würden. Eine Studie des Forscherteams, bei der Versuche an Wildmäusen und genmanipulierten Mäusen durchgeführt worden wären, läge den Schluss nahe, dass der Anpassungseffekt des Gehörs im direkten Zusammenhang mit einem ATP genannten Signalmolekül im Innenohr stehe.

Allerdings bestünde trotz des natürlichen Schutzmechanismus, der bei Menschen unterschiedlich stark ausgeprägt sein könne, die Gefahr, dass das Gehör bei anhaltend hoher Lärmbelastung irreparabel geschädigt wird.