Irre Verfolgungsjagd: Golf-Fahrer kann nur durch gezielte Kollisionen gestoppt werden

Von Frank Hertel
31. Mai 2012

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gesprochen, das in Zukunft einige Menschen betreffen wird, die sich im Straßenverkehr rüpelhaft verhalten. Der konkrete Fall betraf einen Golf-Fahrer, der sich durch Flucht einer Verkehrskontrolle entziehen wollte. Der Mann hatte eine Polizeibeamtin verletzt und ist dann wild auf die Autobahn geflüchtet. Während seiner irren Flucht hat er den Verkehr massiv gefährdet.

Die Polizei konnte ihn nur durch mehrere gezielte Kollisionen stoppen. Man kennt solche Aktionen aus US-Krimis. An vier Polizeiwagen war ein Schaden von insgesamt 170.00 Euro entstanden. Die Haftpflichtversicherung des Täters weigerte sich, die Kosten für diese Schäden zu übernehmen.

Die obersten Bundesrichter haben nun aber entschieden, dass der Täter beziehungsweise seine Versicherung für die Schäden an den Polizeifahrzeugen aufkommen müssen, weil sie ohne das irre Verhalten des Täters gar nicht entstanden wären.