Ist eine tägliche "große Körperpflege" notwendig? Sozialamt in Brandenburg meint "nein"
Sozialbehörde in Brandenburg kürzt aufgrund von Kosten die Pflegeleistungen bei Senioren
Hier geht es um die Pflege von älteren Mitmenschen, so wie eine 82-jährige Frau in Brandenburg, die an Demenz erkrankt ist, und in einer Wohngemeinschaft lebt. Bislang wurde die Patientin mit Hilfe des Pflegedienstes täglich geduscht, doch soll dies, nachdem das Sozialamt die Zuschüsse reduziert hat, nur noch zweimal in der Woche geschehen.
Die Patientin ist zur Zeit in der Pflegestufe 2, so dass etwa 1000 Euro monatlich die Pflegekasse bezahlt.
Leistungen der Pflegestufe 2
Der Eigenanteil beträgt rund 430 Euro und den Rest hat bisher das Sozialamt übernommen, die aber jetzt die Kosten durch die obige Maßnahme reduzieren wollen. Als normale Leistungen gelten wöchentliches Waschen der Haare, das Wechseln der Bettwäsche, so auch einmal täglich die "große Hilfe" beim Toilettengang und dreimal die "kleine Hilfe".
Ein tägliches Duschen (große Körperpflege) wird mit 14,40 Euro veranschlagt, was jetzt bei der Rentnerin auf zweimal die Woche reduziert werden soll. Nach Meinung der Sozialbehörde zählt ein tägliches Duschbad zum Luxus.