Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen

Von Petra Schlagenhauf
14. Januar 2014

Wer auf die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst angewiesen ist, der hat Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Diese Leistungen können je nach Art der Betreuung jedoch auch miteinander kombiniert werden, um eine umfassende Pflege sichern zu können.

Pflegebedürftige Patienten, die der Pflegestufe 0 bis 3 angehören, können eine häusliche Pflege in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Pflegesachleistungen werden von der Pflegekasse getragen.

Aber auch bei einer Betreuung durch Familienangehörige steht ihnen Pflegegeld zu. Die Höhe und Art der Leistungen richtet sich jedoch in jedem Fall nach der Pflegebedürftigkeit der Patienten.

Kommt zusätzlich zur häuslichen Betreuung der Familie ein Pflegedienst ins Haus, dann können die Leistungen anteilig kombiniert werden, damit der Patient bestmöglich versorgt ist.