Ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Die Bedingungen und der Nutzen einer privaten Unfallversicherung sind genau abzuwägen
Es gibt Versicherungen, auf die niemand verzichten sollte. Dazu zählen selbstverständlich
- die Krankenversicherung,
aber auch Dinge wie
- eine Berufsunfähigkeitsversicherung und
- die Haftpflichtversicherung.
Über andere Policen kann man sich streiten und findet überzeugte Befürworter ebenso wie Skeptiker. Hierzu zählt definitiv die Unfallversicherung, die viele Deutsche im guten Vertrauen abschließen. Immerhin zahlt die Versicherung doch, wenn man einen Unfall mit Folgen hatte, oder? Leider ist das zu kurz gedacht.
Bedingungen der Policen sind entscheidend
Stiftung Warentest hat jüngst insgesamt 124 Unfallpolicen genau unter die Lupe genommen und zeigt dabei, dass die Versicherung längst nicht bei jedem Unfall auch zahlt. Wichtig ist, dass man sich vor Abschluss detailliert die Bedingungen durchgelesen hat. Das tun allerdings die wenigsten und sind dann überrascht und wütend, wenn nach einem Autounfall mit Knochenbrüchen oder einen Sportunfall mit Bänderriss die Versicherung keine Kosten übernimmt.
Eine Faustregel zum Thema Unfallversicherung: Gezahlt wird nur, wenn nach dem Unfall langfristige Folgen nachweisbar sind. Ein
- Knochenbruch
heilt jedoch und auch ein
- Bänderriss oder
- Schleudertrauma
hat keine Langzeitfolgen im Versicherungssinne. Hier sieht der Versicherte also kein Geld. Die Police zahlt zwar bei anhaltenden Beeinträchtigungen, doch diese kommen in der Realität selten vor. Erhebungen zeigen, dass nur zwei Prozent der Schwerbehindertenfälle auf einen Unfall in der Freizeit zurückgehen. Die Mehrheit entfällt auf Krankheiten und Berufsunfälle. Für Unfälle in der Arbeitszeit ist jedoch die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und nicht die Policen, die man privat abschließt.
Definiton eines Unfalls
Allerdings kann man nicht einmal bei einem Freizeitunfall mit Langzeitschäden immer von einer Auszahlung durch den Versicherer ausgehen. Jeder Fall wird intensiv geprüft. Der Unfall wird nur anerkannt, wenn eine Krafteinwirkung von außen kommt und dies plötzlich geschieht.
- Wer also stolpert und sich etwas bricht, bekommt kein Geld, da kein Verursacher von außen ermittelbar ist.
- Auch Erfrierungen bei Skiunfällen beispielsweise zählen nicht, da sie schleichend und nicht plötzlich entstehen.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Laengst-nicht-alles-ist-versichert-article15938646.html Abgerufen am 7. Oktober 2015