Jeder achte Crash wird von Betrügern verursacht - so erkennen Sie provozierte Autounfälle

Von Dörte Rösler
23. Mai 2014

Jeder achte Unfall auf deutschen Straßen weist Anzeichen von Manipulationen auf. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen "Autobumser" so einen jährlichen Schaden von rund zwei Milliarden Euro.

Aber wie erkennen Fahrer, dass sie Opfer von betrügerischen Machenschaften geworden sind?

Gründe des absichtlich verursachten Unfalls

Das Ziel der Autobumser ist es, möglichst viel Geld von der Versicherung des Gegners zu kassieren. Dazu provozieren sie in sowieso schon risikobehafteten Verkehrssituationen absichtlich einen Unfall - durch unerwartetes Bremsen an der Ampel oder am Zebrastreifen, durch Streifschäden beim Spurwechsel oder das "Draufhalten" bei Rechts-vor-links-Regelung.

Solche Unfälle treten zwar auch unbeabsichtigt auf, einige Anzeichen können jedoch daraufhin hindeuten, dass ein Versicherungsbetrug geplant ist: das gegnerische Fahrzeug hat bereits mehrere Schäden, das vermeintliche Opfer tritt sehr routiniert und fordernd auf, plötzlich auftauchende Zeugen versuchen Druck auszuüben. Meist suchen die Täter gezielt Fahrzeuge aus, in denen eine Person allein unterwegs ist.

Schaden für Opfer

Wer vorschnell die Schuld für einen provozierten Unfall übernimmt, erleidet mehrfache Schäden. Neben Bußgeldern und dem Verlust des Freiheitsrabattes kann ein Fahrverbot drohen. Falls sie Verletzungen erlitten haben, haben sie weder Anspruch auf Schmerzensgeld noch auf Verdienstausfall. Ohne Vollkaskopolice bleiben die Opfer von Autobumsern außerdem auf der Werkstattrechnung für ihren eigenen Wagen sitzen.

Betroffene sollten deshalb bereits um Unfallprotokoll der Polizei ihren Betrugsverdacht äußern. Auch die Kfz-Versicherung sollte informiert werden - sie verfügt über geschulte Gutachter, die den Unfallhergang genau prüfen. Wenn sich der Verdacht erhärtet, stellt die Versicherung Strafanzeige.

Juristisch handelt es sich bei provozierten Unfällen keinesfalls um einen Kavaliersdelikt. Der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" wird mit einer Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren geahndet.