Jetzt kaufen und erst später einziehen - wie Vermieter ihren Anspruch auf Eigenbedarf sichern
Die niedrigen Zinsen machen Immobilien als Geldanlage attraktiv. Der Käufer muss dabei nicht selbst in das Objekt einziehen. Es kann jedoch sinnvoll sein, schon in den Mietverträgen die Möglichkeit für eine spätere Eigennutzung offenzuhalten, etwa als Studentenbude für den Nachwuchs, Seniorenwohnung für die Schwiegermutter oder Ferienhaus.
Ein regulärer Mietvertrag lässt sich zwar wegen Eigenbedarf kündigen, wenn der Mieter nicht raus will, müssen Eigentümer ihre Motive aber vor Gericht darlegen. Und die Richter akzeptieren längst nicht alle Gründe. Außerdem setzen sie keine kranken oder alten Mieter vor die Tür und auch Schwangere oder Studenten in der Abschlussphase ihres Studiums sind vor einer Kündigung geschützt.
Sinnvoller ist es deshalb, von vornherein einen befristeten Mietvertrag abzuschließen. Wie lang man die Befristung festlegt, hängt von den persönlichen Wünschen ab. Während der Laufzeit lässt sich der Vertrag aber nicht mehr einseitig auflösen. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Vermieter zudem einen Befristungsgrund angeben. Wer noch nicht genau weiß, wie er die Wohnung später nutzen möchte, kann auch mehrere Gründe nennen.
Passend zum Thema
- Wann ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen darf
- Vermieter aufgepasst - Wer Eigenbedarf ankündigt, muss diesen auch belegen können
- Schadensersatz für Mieter bei einem vorgetäuschten Eigenbedarf
- Vermieter kann bei einer Mietwohnung auch für berufliche Zwecke Eigenbedarf anmelden
- Kündigung wegen Selbstnutzung: Eigenbedarf muss begründet sein
- Eigenbedarf des Vermieters geht vor
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Darauf-sollten-Wohnungskaeufer-achten-article11686796.html Abgerufen am 14. November 2013