Wann ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen darf

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
25. März 2013

Einem Mieter eines Einfamilienhauses wurde nach drei Jahren von der Vermieterin die Kündigung wegen Eigenbedarf geschickt, worauf der Mieter sich weigerte auszuziehen und es zur Räumungsklage kam. Jetzt hat der Bundesgerichtshof der Vermieterin Recht gegeben, denn die Kündigung wegen Eigenbedarf war rechtens, weil eine unvorhergesehene Situation dazu geführt hatte.

Doch wie kam es zur Kündigung wegen Eigenbedarf nach so kurzer Zeit? Beim Abschluss des Mietvertrages wusste die Vermieterin noch nicht, dass ein Familienmitglied die Immobilie selber nutzen wollte und so teilte auch der Sohn den Mietern mit, dass ein Eigenbedarf zur Zeit nicht bestehe, doch könnte aber eventuell ein Verkauf der Immobilie erfolgen. Doch nach drei Jahren wollte der Enkel mit seiner schwangeren Freundin, die er auch geheiratet hat, in das Haus seiner Oma ziehen, so dass diese dann die Kündigung wegen Eigenbedarf aussprach.

Schon das zuständige Amtsgericht hatte den Eigenbedarf anerkannt, so dass auch der Räumungsklage stattgegeben wurde. Darauf ging der Mieter eine Instanz höher zum Landgericht, das ebenfalls die Berufung der Mieter ablehnte, denn eine vorsätzliche Täuschung der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages sei nicht zu erkennen. So kam der Fall zum VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der für Wohnraummietrecht zuständig ist, wo die Kündigung wegen Eigenbedarf anerkannt wurde.