Jobcenter muss bei einem Schüleraustausch die Kosten bezahlen, wenn die Eltern Hartz-IV erhalten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. Juni 2013

Das Bundessozialgericht in Erfurt hat entschieden, dass ein Schüler, der wegen guter Leistungen für einen Schüleraustausch ausgesucht wurde, einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten hat, wenn seine Eltern Hartz IV-Empfänger sind. Das zuständige Jobcenter hatte sich geweigert die Kosten in Höhe von 1.300 Euro zu übernehmen und auch das Landessozialgericht schloss sich dieser Meinung an, worauf der Schüler Revision beim Bundessozialgericht beantragte.

Wie die dortigen Richter urteilten, muss das Jobcenter die Kosten, die aber nach einem bundesweit geltenden Recht in der Höhe begrenzt sind, übernehmen, denn für einen Schüleraustausch gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer mehrtägigen Klassenfahrt.