Arbeitsloser aus Mönchengladbach erhält trotz Verprassen seines Erbes weiterhin Hartz IV

Von Melanie Ruch
13. Dezember 2013

Ein arbeitsloser Mann aus Mönchengladbach hatte im Januar 2009 ein Erbe von 6.500 Euro erhalten. Das Jobcenter stellte daraufhin seine Hartz-IV-Zahlungen ein. Nur zwei Monate später beantragte der Mann aber erneut finanzielle Unterstützung beim Jobcenter, weil er sein Erbe bereits ausgegeben hatte. Neben neuen Möbeln und neuer Kleidung hatte er das Geld unter anderem für eine Türkei-Reise und eine neue Digitalkamera ausgegeben.

Das Jobcenter lehnte den Hartz-IV-Antrag des Mannes ab, weil er zu verschwenderisch mit seinem Erbe umgegangen war, das nach Auffassung des Jobcenters für gut sechs Monate zum Leben hätte reichen müssen. Nun ging der Fall vor das Bundesverfassungsgericht in Kassel.

Die Richter dort entschieden zu Gunsten des Arbeitslosen. Zwar räumten sie den verschwenderischen Umgang mit dem Erbe ein, aber dennoch hätte der Mann ein Recht auf Bezüge, da er zum Zeitpunkt der Antragstellung wieder mittellos gewesen ist.

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