Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger dreiwöchige Reise nach Indonesien bezahlen

Von Dörte Rösler
4. April 2014

Das Umgangsrecht mit den Kindern gilt auch über Ländergrenzen hinweg. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat deshalb das Jobcenter dazu verurteilt, einem Hartz-IV-Empfänger eine Reise nach Indonesien zu finanzieren. Der Mann möchte dort seinen zehnjährigen Sohn besuchen.

Finanzierung aufgrund des Umgangsrecht des Vaters

Bereits vor einigen Jahren war die Mutter mit dem Sohn nach Indonesien gezogen. Der Vater hatte sein Kind zuletzt im Februar 2013 besucht - aber er hat nicht genug Geld, um weitere Tickets, Transferkosten und Unterkünfte zu bezahlen. Um sein Umgangsrecht auszuüben, muss das Jobcenter ihm deshalb einmal jährlich für drei Wochen eine Reise ermöglichen.

Bei ihrer Entscheidung berücksichtigen die Richter nicht nur die Interessen des Vaters. Auch für die Entwicklung des Sohnes sei es wichtig, dass der Kontakt zum Vater und zur deutschen Kultur erhalten bleibt.