BSG-Urteil: Mithaftung der Familie für volljährige, arbeitslose Kinder gesetzlich nicht vorgesehen

Von Ingrid Neufeld
24. Mai 2013

Das Jobcenter hatte einem 22-jährigen die Leistungen gekürzt, weil er mehrfach die Ausbildung abgebrochen hatte und sowohl zumutbare Arbeit, als auch andere Maßnahmen verweigerte. Am Schluss behielt das Jobcenter Düsseldorf auch die anteiligen Mietkosten für die gemeinsame Wohnung mit der Mutter und deren minderjährigem Sohn ein.

Dagegen wehrte sich die alleinerziehende Mutter. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertrat die Ansicht, dass die gekürzten Zahlungen des Sohnes mit höheren Unterkunftsleistungen an die Mutter und ihren minderjährigen Sohn ausgeglichen werden müssen.

Auf Mutter und Bruder darf keine "faktische Mithaftung" entfallen. Stattdessen muss das Jobcenter die Unterkunftskosten "in tatsächlicher Höhe" übernehmen.