Jobcenter muss nicht für Kabelanschluss zahlen

Von Dörte Rösler
24. Juli 2014

Möchte ein Sozialhilfeempfänger einen Kabelanschluss haben, muss er die Rechnung allein zahlen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten nur, wenn Anschluss und monatliche Gebühren in der Miete enthalten sind. Private TV-Verträge müssen aus den Regelleistungen finanziert werden.

Ein grundsätzliches Urteil zu dieser Frage hat bereits 2009 das Bundessozialgericht gefällt. In einem neuen Verfahren entschied nun das Landessozialgericht Halle, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn der Vermieter den preiswerteren Einbau einer Satellitenschüssel verbietet.