Verlustausgleich nicht verfassungswidrig - Familie bekommt keine Sozialhilfe

Von Marion Selzer
17. August 2012

Obwohl eine fünfköpfige Familie verschiedene Einkünfte aus Arbeit-, Kinder- und Krankengeld bezieht, macht sie jeden Monat Verluste, weil zwei ihrer zur Vermietung freigegeben Immobilien lediglich Kosten verursachen.

Die Familie wollte ihre Einkünfte mit ihren Verlusten aufrechnen und dadurch einen Anspruch auf Hartz-IV begründen. Das Amt und die Richter sahen die Lage jedoch anders. Nach dem Sozialgesetzbuch ist eine solche Verlustausgleichsrechnung nämlich unzulässig um auszuschließen, dass Menschen, die Verluste erwirtschaften von der Allgemeinheit getragen werden.

Die Familie muss weiter ohne Sozialhilfe auskommen.