Jobs im Ausland können die Rente schmälern - Tipps für Auswanderer

Von Dörte Rösler
17. Oktober 2013

Viele Deutsche träumen vom Auswandern oder arbeiten zumindest für einige Jahre in der Ferne. Für die Lebenserfahrung ist das eine enorme Bereicherung. Damit sich im Ausland auch das Rentenkonto füllt, muss man jedoch gut planen.

Mindestzeit beträgt fünf Jahre

So haben alle Länder eine Mindestversicherungszeit, die Arbeitnehmer einhalten müssen, um Anspruch auf Rentenzahlungen zu haben. Wer auswandert, bevor er fünf Jahre in die hiesige Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt später auch keine Rente. Das gleicht gilt für die Arbeit im Ausland: damit es später Rente gibt, muss die Mindestzeit eingehalten werden. Bei einer früheren Rückreise erlöschen sämtliche Ansprüche.

Arbeitzeiten im Ausland belegen

Bei kurzen Auslandsaufenthalten im Auftrag der Firma, übernimmt der Arbeitgeber deshalb weiterhin die deutsche Sozialversicherung. Für längere Aufenthalte oder Jobs bei ausländischen Firmen sollten Arbeitnehmer sich jedoch rechtzeitig mit der Rentenversicherung des Gastlandes beschäftigen. Und ganz wichtig: Belege für alle Arbeitszeiten und Zahlungen sammeln.

Diese reicht man dann einfach in Deutschland beim Rentenantrag mit ein. Die Behörde leitet automatisch das Rentenverfahren im Ausland ein. Durch das Sozialversicherungsabkommen ist das zumindest innerhalb der EU unkompliziert. In Ländern, mit denen kein solches Abkommen besteht, lohnt der Abschluss einer freiwilligen Versicherung.