Juan Carlos bleibt der Vaterschaftstest erspart
Als König von Spanien hat man es nicht leicht. Erst vor Kurzem behaupteten zwei Personen, eine aus Katalonien und eine aus Belgien, sie seien die Kinder des Monarchen.
Die beiden ließen sich von Begona Antonio Gonzalez bei Gericht vertreten, doch ohne Erfolg. Der Vaterschaftstest wurde vom Richter abgewiesen. Das bedeutet, Juan Carlos muss sich keinen Test unterziehen. Ob es sich um die Kinder handelt, werden sie wohl nie erfahren.
Ein Gesetz besagt, dass der König nicht zur Verantwortung gezogen werden darf. Das bedeutet, er darf weder zivil- noch strafrechtlich wegen dieser Sache verfolgt werden. Ein DNA-Test hat jedoch ergeben, dass die beiden "angeblichen" Kinder Geschwister sind. Rechtlichen Anspruch auf einen Vaterschaftstest haben sie leider nicht.