Junge von Fußballtor erschlagen: Gericht verhängt Geldstrafe für Betreuer

Tod war vermeidbar - 26-jähriger Jugendbetreuer wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt

Von Ingo Krüger
29. Oktober 2014

Im Mai 2013 war ein siebenjähriger Nachwuchsfußballer in Hamburg von einem umgefallenen 200 Kilogramm schweren Tor erschlagen worden. Er hatte sich dabei so schwere Kopfverletzungen zugezogen, dass er noch am selben Tag starb.

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg verurteilte nun einen 26-jährigen Jugendbetreuer wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 420 Euro (60 Tagessätze zu je sieben Euro). Der Tod des Jungen sei vermeidbar gewesen, begründete die Richterin ihre Entscheidung, denn der Betreuer habe den Abbau des Tores nicht beaufsichtigt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, da es sich um einen Unfall gehandelt habe.