Justizminister von NRW will Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen - Keine Haft für Schwarzfahrer

Von Ingo Krüger
18. April 2013

Wer eine von einem Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, muss stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Ein voller Tagessatz einer Geldstrafe entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe.

Wer möchte, kann die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe jederzeit durch Zahlung der Geldbuße, auch in Raten, oder durch Ableisten freier Arbeit abwenden. Dennoch sitzen in deutschen Justizvollzugsanstalten Häftlinge ein, für die der zuständige Richter gar keine Freiheitsstrafe verhängen wollte. Dieser Anteil ist in Deutschland mit 6,8 Prozent relativ hoch. In England und Spanien beträgt er dagegen nur 0,2 Prozent. In Dänemark und Schweden hat man ganz auf die Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen verzichtet.

Haftstrafen sind zu teuer und die Vergehen meist Bagatelle

Da diese Haftstrafen hohe Kosten verursachen und die Vergehen häufig gering sind, plant der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), Ersatzfreiheitsstrafen wie auch Erzwingungshaft fast vollständig abzuschaffen. Die Gerichte sollten künftig die Möglichkeit haben, die Strafen individuell auf den einzelnen Täter abstimmen zu können. So sollte der eine etwa den Führerschein entzogen bekommen, ein anderer gemeinnützige Arbeit leisten.

Umdenken sollte bewirkt werden

Menschen sollten durch eine Bestrafung schließlich zum Umdenken und zu einer Verhaltensänderung bewogen werden, erklärte ein Strafrechtsexperte von der Bochumer Universität. Eine Inhaftierung von Schwarzparkern oder Schwarzfahrern bewirke dies jedoch in der Regel nicht.