Schluss mit Mord und Totschlag - Expertenkommission soll Strafrecht reformieren

Von Dörte Rösler
27. Mai 2014

Was Mord oder Totschlag ist, regeln in Deutschland die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches. Die Definition der Mordmerkmale stammt dabei noch aus der Nazi-Zeit und sollte die Verurteilung von Tätern aufgrund von Charaktereigenschaften möglich machen. Juristisch ist das seit langem umstritten.

Reform der Mordparagrafen

Nun hat Justizminister Maas eine 15-köpfige Expertenkommission einberufen, die bis zur nächsten Bundestagswahl eine Reform des Mordparagrafen vorbereiten soll.

In seiner bisherigen Form ist Paragraf 211 auf Roland Freisler zurückzuführen. 1941 ließ der Präsident des Volksgerichtshofes die Mordmerkmale einem bestimmten Täter-Typus zuschreiben, der "heimtückisch oder grausam" niedere Motive wie Mordlust, Geschlechtstrieb oder Habgier befriedigt.

Im Strafgesetzbuch (STGB) ist das ungewöhnlich. Andere Paragrafen definieren ausschließlich Taten und nicht den Täter. Außerdem sind die Begriffe so schwammig gehalten, dass sie willkürlichen Urteilen Vorschub leisten oder gerechte Entscheidungen erschweren.

Beispiel: Wenn eine jahrelang misshandelte Ehefrau ihren Peiniger im Schlaf ersticht, nutzt sie die Wehrlosigkeit ihres Opfers aus und handelt deshalb heimtückisch. Das Gericht muss sie nach Paragraf 211 als Mörderin zu lebenslanger Haft verurteilen.

Unterscheidung von Mord und Totschlag ungerecht

Wenn der prügelnde Ehemann seine Frau eines Tages so schwer verletzt, dass sie stirbt, kann er dagegen mit einem milderen Strafmaß rechnen. Auf Totschlag steht eine Freiheitsstrafe von maximal fünf bis 15 Jahren.

Viele Juristen empfinden die aktuelle Unterscheidung von Mord und Totschlag deshalb als ungerecht. Politisch ist die Reform des Mordparagrafen dennoch umstritten. Gegner befürchten, dass Mord künftig verjähren oder milder bestraft werden könnte.