Kein Anspruch auf Geld vom Staat wegen verschleierten Geldgeschenken

Von Marion Selzer
23. März 2012

Wer Hartz IV empfängt, muss sich Geldgeschenke aus der Familie gegebenenfalls anrechnen lassen, so das Sozialgericht Berlin. Im Fall ging es um einen Mann, der während seiner Berufsausbildung mit 750 Euro monatlich von seiner Mutter unterstützt wurde.

Dennoch verlangte er Mietkostenzuschuss vom Amt. Als dieses ablehnte, zog er vor Gericht. Schließlich sei das Geld der Mutter nur geliehen. Während der Zeugensaussage vor Gericht konnten der Mann und seine Mutter jedoch nicht nachweisen, dass konkrete Absprachen zu einer Rückerstattung des Geldes vorhanden seien. Die Richter entschieden daher gegen den Kläger. Hier sei eine verschleierte Schenkung nicht auszuschließen. So dürfe der Staat nicht hintergangen werden.