Kein Schadenersatz für Schwerbehinderte nach Lungenembolie: Bayer bleibt hart

Von Nicole Freialdenhoven
15. November 2013

Seit mehreren Jahrzehnten ist die Anti-Baby-Pille wichtige Begleiterin der Frau geworden und hat für tiefgreifende Veränderungen in der Gesellschaft gesorgt. Allgemein gelten die modernen Anti-Baby-Pillen als sicherer Schutz gegen ungewünschte Schwangerschaften und als leicht verträglich, da sie weitaus weniger Hormone enthalten als die frühen Pillen. Allerdings kann es auch heute noch zu Problemen kommen, wie der Fall der 22-jährigen Celine aus der Schweiz zeigt.

Die junge Frau hatte vor fünf Jahren eine Lungenembolie erlitten und ist seitdem schwerstbehindert. Ihre Familie verlangte von Bayer, dem Hersteller der Anti-Baby-Pille Yasmin Schadenersatz - doch das Obergericht Zürich lehnte ihre Klage in der vergangenen Woche ab, da kein Produktfehler vorliege.

Trotzdem ist die Diskussion um die Sicherheit der Pille wieder voll entbrannt. In Frankreich war das französische Gesundheitsministerium zu dem Schluss gekommen, dass die Pille jährlich für 20 Todesfälle verantwortlich sei und auch in den USA hatte es eine Klagewelle gegen Bayer gegeben.

Auch moderne Verhütungsmittel wie eben Yasmin enthalten noch immer synthetische Östrogene, die möglicherweise Thrombosen auslösen können. Diese können zu Schlaganfällen oder Embolien führen, wenn die Blutgerinnsel über die Venen ins Gehirn oder in die Lungen geraten.