Kein Versicherungsschutz bei sexuell gefährlichen Praktiken
Nachdem ihr Partner sie beim Sex mit einem Gürtel bewusstlos gewürgt hatte, musste eine Frau ins Krankenhaus. Anschließend verlangte sie von dem Mann Schadensersatz. Dieser wollte seine Haftpflichtversicherung dafür in Anspruch nehmen, die allerdings der Forderung nicht nachkam. Darauf ging der Mann vor Gericht und verlor.
Denn hier handelt es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um einen Fall der Haftpflicht. Denn das Würgen mit einem Gürtel sei unter objektiven Maßstäben betrachtet als gefährlich einzustufen und daher läge kein Versicherungsschutz vor.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Schutz-bei-riskantem-Sex-article5163341.html Abgerufen am 12. Januar 2012