Keine BAföG-Erhöhung zur Entrichtung der Studiengebühren
Studenten, die finanzielle Unterstützung in Form von BAföG erhalten, müssen ihre Studiengebühren weiterhin ohne eine Aufstockung des BAföGs entrichten, das legte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen fest. Wer seine Studiengebühren von 500 Euro pro Semester selber nicht tragen kann, hat die Möglichkeit ein Studienbeitragsdarlehen bei einer Bank anzufordern.
Ein Student der Hannover Universität hatte einen Antrag auf einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 500 Euro bei der Uni gestellt. Als finanzielle Unterstützung erhielt der Student bereits insgesamt 554 Euro monatlich. Die Universität lehnte den Antrag ab und der Student klagte daraufhin gegen die Uni, jedoch ohne Erfolg. Jeder Student hat die Möglichkeit einen Studienkredit aufzunehmen, um sich den Semesterbeitrag zu finanzieren. Diesen Kredit gibt es zu einem besonders niedrigen Zinssatz und die Rückzahlung muss frühestens zwei Jahre nach Studienabschluss in Raten erfolgen. Dies sei jedem Studenten zuzumuten, entschieden die Richter.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-BAfoeG-fuer-Studiengebuehr-article1351931.html Abgerufen am 26. August 2010