Keine Garantie für Angaben in Auto-Prospekten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. Mai 2013

Wer ein Auto kauft, der sollte sich nicht auf die Werbeprospekte verlassen, denn darin enthaltene Angaben zur Ausstattung sind nicht verbindlich, wie das Oberlandesgericht in Köln urteilte.

Ein Autokäufer stellte nach dem Kauf fest, dass die Ausstattung seines Fahrzeugs nicht der Ausstattung entsprach, wie in einem Werbeprospekt angegeben war. So fehlte einmal die vollständige Verkleidung des Unterbodens und auch der Dachspoiler war nicht in der Wagenfarbe lackiert. Der Käufer berief sich bei seiner Klage auf die Garantie, der im Prospekt angegebenen Beschaffenheit.

Aber die Richter lehnten die Klage ab, denn so könnte der Prospekt auch schon länger vor oder auch nach der Bestellung und dem Kauf gedruckt worden sein, so dass sich dann auch die Ausstattung ändern kann.