Keine Kündigung wegen langer Krankschreibung

Von Marion Selzer
20. Dezember 2011

Aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz geht nun eindeutig hervor, dass Arbeitnehmer auch dann vor einer Kündigung geschützt sind, wenn sie aufgrund von Krankheiten lange Zeit arbeitsunfähig sind. Erst wenn es zu einer Fehlzeit von mehr als sechs Wochen im Jahr kommt, hat der Arbeitgeber das Recht seinem Angestellten zu kündigen.

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die in der Zeit von 2001 bis 2009 358 Tage krank geschrieben war und deshalb 2010 von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhielt. Die Angestellte hielt dies für ungerecht, da ihr Gesundheitszustand mittlerweile wieder hergestellt und sie daher zukünftig voll einsetzbar sei. Die Richter vom Landesarbeitsgerichts gaben ihr Recht.

Der Arbeitnehmer habe vorschnell gehandelt und konnte auch vor Gericht nicht logisch darlegen, wieso künftig von weiteren Krankschreibungen ausgegangen werden könne. Für eine krankheitsbedingte Kündigung zähle schließlich die Prognose für die Zukunft und nicht die Tatsachen der Vergangenheit.