Keine Sonderbehandlung - Mit 18 Punkten ist der Führerschein weg

Von Thorsten Hoborn
23. Februar 2010

In Flensburg türmen sich meterlange Karteien einschlägiger Verkehrssünder. Wer 18 Punkte angesammelt hat, dem wird der Führerschein entzogen und gilt somit "als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen."

Einem Verkehrssünder mit vollem Punktekonto sollte nun der Schein entzogen werden, doch er ging vor Gericht und klagte. Er argumentierte damit, berufsbedingt 100.000 Kilometer pro Jahr fahren zu müssen und somit Distanzen zurücklege, die weit über dem Durchschnitt liegen. Da er in wesentlich höherem Maße am Straßenverkehr teilnehme, forderte er eine Sonderbehandlung. Doch damit hatte er keinen Erfolg. Das Gericht entschied, das es nicht relevant sei, wieviele Kilometer ein Fahrer pro Jahr zurücklege; ab 18 Punkten gelte er als offiziell ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.