KFZ-Versicherung muss trotz Fahrerflucht zahlen

Von Max Staender
23. November 2012

In dieser Woche hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, wonach ein Autofahrer nach einem von ihm verschuldeten Unfall seine Versicherung auch im Nachhinein informieren kann.

Somit muss der Verursacher nicht am Ort des Geschehens auf den Geschädigten warten und kann seine Versicherung anschließend über den Schaden informieren. In einem speziellen Fall hatte sich der Kläger nach einem Unfall nicht direkt bei der Polizei gemeldet, weshalb seine Versicherung aufgrund von "unerlaubten Entfernens" nicht für den Schaden aufkommen wollte.

Um seinen Versicherungsschutz nicht zu verlieren, musste man bislang sofort den Geschädigten informieren oder eine gewisse Zeit am Unfallort warten. Nach dem jetzt verkündeten Urteil sollte man nach einem Unfall also so schnell wie möglich seine Versicherung informieren und macht sich selbst beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht mehr strafbar.