Kinder müssen ihre Eltern finanziell unterstützen
Eltern, die pflegebedürftig werden und die Betreuungskosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln finanzieren können, müssen von ihren Kindern bei den Kosten unterstützen. Geregelt wird die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern im §1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die Unterhaltssumme wird nicht nur auf alle möglichen vorhandenen Kinder verteilt, sondern auch aus dem jeweiligen Einkommen berechnet. Bei der Berechnung für den elterlichen Unterhalt wird jedoch nicht das gesamte Einkommen herangezogen, sondern nur das, was nach dem großzügigen Selbstbehalt schlussendlich übrig bleibt.
Zusätzlich sind 5% des Bruttoeinkommens des Kindes für Spareinlagen geschützt und werden nicht in den Unterhalt mit einbezogen. Ebenfalls gemindert wird das zur Verfügung stehende Geld durch möglicherweise vorhandene Immobilienschulden oder auch Rücklagen für die persönliche Altersvorsorge.
Damit eine vollständige Berechnung erfolgen kann, sind die Kinder verpflichtet alle Vermögenswerte offenzulegen.